AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von "CLASH ROOMS FRANKFURT", eine Marke der The Great Escape GmbH.
für die Buchung und Durchführung von Clash Room Spielen und Freizeit-Veranstaltungen.
1. Geltungsbereich der AGB
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen The Great Escape GmbH als Veranstalter und diejenigen Kunden, die ein Clash Room Spiel über Clash Rooms Frankfurt oder anderweitig buchen.
1.2 Anbieter und Veranstalter
CLASH ROOMS FRANKFURT | eine Marke der The Great Escape GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Julien Sotir
Zentrale: +49 173 3097463
E-Mail: ceo (at) escapefrankfurt (dot) de
2. Allgemeine Bestimmungen für die Dienstleistung
2.1 The Great Escape GmbH, im folgenden als Veranstalter bezeichnet, betreibt Clash Room Spiele, die in Zimmern, Räumlichkeiten, Innen- & Außen oder Zimmersystemen gespielt werden. Das Ziel der Spiele besteht darin, die gestellten Aufgaben und Spiele innerhalb einer bestimmten Zeit zu lösen. Die maximale Spielzeit beträgt in der Regel 150 Minuten inklusive Einweisung / Spieleinführung und kann vom Veranstalter jederzeit ohne Angabe von Gründen gekürzt werden.
2.2 Die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle Zivilrechtsverhältnisse im Zusammenhang mit den Clash Room Spielen.
2.3 Mit der Buchung eines Termins für ein Spiel des Veranstalters oder durch den Erwerb eines Gutscheins oder sonstiger Artikel oder der Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Durchführung einer Sonderveranstaltung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses als rechtlich bindend an.
2.4 Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen, es sei denn, der Veranstalter stimmt diesen ausdrücklich zu. Diese Zustimmung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen der Auftragserteilung auf die AGB des Kunden verwiesen wird und der Veranstalter seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
3. Buchungen und Datenschutz
3.1 Die Buchung der Spiele erfolgt bevorzugt aber nicht ausschließlich über das Buchungsportal des Veranstalters auf der Seite www.clashrooms.de. Die Buchungsbestätigung berechtigt lediglich und ausschließlich zum Besuch der gebuchten Veranstaltung zu dem angegebenen Termin. Die Buchung eines Termins kann ferner mündlich, telefonisch, per SMS, WhatsApp, postalisch, per E-Mail oder dem Kontaktformular auf Internetseiten des Betreibers getätigt werden und ist mit der verbindlichen Terminbestätigung des Veranstalters per SMS, postalisch oder E-Mail für den Kunden verbindlich.
3.2 Umbuchungen sind generell möglich. Eine Umbuchung kann unter Berücksichtigung der verbleibenden Zeit bis zum gebuchten Termin vorgenommen werden. Eine Stornierung oder Änderung der Teilnehmerzahl in Verbindung mit einer verbindlichen Buchung kann bis 48 Stunden vor dem Termin bei Privatkunden und bis 7 Tagen bei Firmenkunden schriftlich erfolgen. Mit Beginn der Veranstaltung verfällt der Anspruch des Kunden auf die Zuteilung des gemäß der Buchung vorgesehenen Clash Room Spiels. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches gegen den Kunden bis zur Höhe des verfallenen Buchungspreises für vergebliche Raummiete, angefallene Personalkosten sowie entgangenen Gewinn vor. Der Schadenersatzanspruch wird in diesen Fällen mit den geleisteten Zahlungen des Kunden verrechnet.
3.3 Der Veranstalter stellt sicher, dass die Daten der Kunden bzw. der Teilnehmer ohne deren schriftliche Genehmigung an Dritte nicht weitergegeben werden, sofern und soweit dies nicht zur Veranstaltungsdurchführung und Buchungsabrechnung erforderlich ist.
3.4 Der Veranstalter stellt sicher, dass Kundendaten gemäß den Datenschutzrichtlinien vertraulich behandelt werden.
3.5 Am Ende eines Spiels werden in der Regel Gruppenbilder gefertigt, die mit der mündlichen, schriftlichen oder anderweitigen Einwilligung der Kunden auf der Facebook-Fan-Page oder firmeneigene Online Seiten gepostet werden. Jeder Kunde kann sowohl der Bilderstellung als auch der Veröffentlichung jederzeit widersprechen.
3.6 Jegliche auch nur teilweise beanspruchte Leistung, wie z.B. das Betreten der Clash Rooms gemäß Buchung, wird gemäß aktueller Preistabelle des Veranstalters berechnet. Ein Spiel oder Leistung ist grundsätzlich vor der Inanspruchnahme seitens des Kunden vollständig zu bezahlen, außer es wurde vorher schriftlich anderweitig mit dem Veranstalter vereinbart. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
3.7 Eine Leistung kann nach schrifltichem Einverständnis des Veranstalters auf Rechnung in Anspruch genommen werden. Wenn eine Leistung auf Rechnung in Anspruch genommen wird (die in Anspruch genommene Leistung wird nicht vor Ort oder vor der Inanspruchnahme der Leistung bezahlt), werden die Gesamtkosten mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € inklusive MwSt. in Rechnung gestellt.
4. Gutscheine
4.1 Gutscheine gelten ausschließlich für die auf ihnen verzeichnete Dienstleistung und umfassen wertmäßig die gesetzliche Umsatzsteuer.
4.2 Ein Anspruch auf Auszahlung der Gutscheine ist ausgeschlossen. Dies betrifft auch Teile der vereinbarten Leistung in Form eines Gutscheins, die nicht auszahlbar oder gegen andere Leistungen anrechenbar sind.
4.3 Gutscheine, welche vom Veranstalter ausgegeben werden, verlieren ihre Gültigkeit spätestens mit Ablauf des dritten vollen Kalenderjahres, welches auf das Datum der Gutscheinausgabe folgt. Nach Ablauf dieser Frist besteht seitens des Kunden kein Rechtsanspruch mehr auf Leistungserbringung durch den Veranstalter.
4.4 Gutscheine sind nicht übertragbar, sofern nicht anders schriftlich auf dem Gutschein hingewiesen wird.
5. Spielablauf
5.1 Die Veranstaltungen sind aus Sicherheitsgründen so konzipiert, dass die Kunden zu keinem Zeitpunkt tatsächlich am Verlassen des Raumes gehindert sind. Ein Verlassen des Raumes bewirkt jedoch generell einen Spielabbruch, es sei denn, dass das Verlassen geboten war. Geboten ist ein Verlassen beispielsweise bei unvorhersehbaren gesundheitlichen Problemen eines Teilnehmers, einem Feueralarm oder ähnlichen Ereignissen. Generell ist dem Personal des Unternehmens aus Sicherheitsgründen Folge zu leisten.
5.2 Der Spielraum und die öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten können aus Sicherheitsgründen videoüberwacht und während des Betriebes aufgenommen werden. Sicherheitsaufnahmen werden maximal 20 Tage lokal gespeichert und automatisch überspielt. Ein Anspruch auf die Herausgabe der Mitschnitte seitens der Kunden besteht nicht, da es sich um Firmeneigentum handelt und interne Spielmechanismen geheim gehalten werden müssen.
5.3 Die Teilnehmer müssen spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt des Spielbeginns da sein, um durch den Spielleiter / Clash Master / Coach in das Spiel eingewiesen werden zu können.
5.4 Im Falle eines verspäteten Spielbeginns verkürzt sich die Spielzeit entsprechend, sofern die Verspätung von dem oder den Kunden zu vertreten ist und ein normaler Spielablauf in der verbleibenden Zeit noch möglich ist.
5.5 Der Veranstalter behält sich vor, bei einer unvertretbaren Verspätung das gebuchte Spiel nicht stattfinden zu lassen. Ein Anspruch auf die Rückerstattung der Kosten besteht nicht.
6. Jugendschutz, Geeignetheit der Spiele
Der Veranstalter hat für die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) Sorge zu tragen und behält sich vor, das Alter des Kunden in geeigneter Weise zu überprüfen.
Die Spiele sind für alle Besucher ab dem vollendeten 14. Lebensjahr geeignet, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen Beeinträchtigung leiden, welche bei der Teilnahme an einem Clash Spiel zu einer Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen führen könnte. Teilnehmer unter 14 Jahren dürfen am Spiel nur in Begleitung von Erwachsenen teilnehmen.
7. Kein Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht
Mit dem Service, Buchungen für die Clash Spiele über das Internet oder telefonisch zu ermöglichen, bietet der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an. Auf diese findet das Fernabsatzrecht gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB keine Anwendung. Dies bedeutet, dass kein Widerrufsrecht hinsichtlich der Willenserklärung bezüglich der Buchungen besteht.
8. Haftung des Veranstalters, Ersatzpflicht
8.1 Der Veranstalter haftet weder für abhanden gekommene Garderobe noch für abhanden gekommene oder verlorene Wertgegenstände. Der Veranstalter übernimmt diesbezüglich keine Obhutspflichten.
8.2 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
8.3 Schadensersatz wird ausgeschlossen, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder dessen Erfüllungs gehilfen beruht.
9. Verhaltensregeln für Teilnehmer
9.1 Alle Veranstaltungen in den Räumen (sowie an den Veranstaltungsorten unter Punkt 2.1) sowie die Ausstattung der Räume gehören zu den geschützten Werken gemäß § 2 Urheberrechtsgesetz. Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Video- oder Audiomitschnitten ist Kunden generell verboten, kann jedoch auf Nachfrage durch den Veranstalter ausschließlich schriftlich gestattet werden. Der Veranstalter behält sich im Falle eines unerlaubten Mitschnitts einer Veranstaltung oder von Teilen einer Veranstaltung die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche und die Stellung von Strafanzeigen vor.
9.2 Das Mitführen von Speisen und Getränken im Veranstaltungsraum sowie der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken im Veranstaltungsbereich ist generell nicht gestattet, kann jedoch auf Nachfrage vom Veranstalter gestattet werden.
9.3 Das Rauchen ist im gesamten Veranstaltungsbereich ausnahmslos verboten.
9.4 Der Veranstalter kann einem Kunden den Zutritt zum Veranstaltungsbereich verweigern, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Betroffene aufgrund von Alkohol- oder Drogen konsum oder aus sonstigen Gründen den Vorstellungsablauf oder den allgemeinen Geschäftsbetrieb stören oder andere Besucher belästigen wird.
9.5 Eine Genehmigung zum betreten des Hauses mit Tieren muss zuvor schriftlich oder mündlich durch den Veranstalter erteilt worden sein.
9.6 Die Kunden verpflichten sich für die Dauer des Aufenthaltes im oder am Veranstaltungsort zu einer sorgsamen Benutzung der Einrichtungsgegenstände und des Inventars der Spielräume. Der Veranstalter behält sich bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Beschädigungen zivilrechtliche Ansprüche und die Stellung von Strafanzeigen gegen den Verursacher vor.
9.7 Die Benutzung von Mobiltelefonen ist in den Spielräumen nicht gestattet.
9.8 Der Veranstalter übt durch die anwesenden Mitarbeiter das Hausrecht für den Veranstaltungs bereich aus. Den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
10. Verbraucherschlichtung
Plattform der EU zur außergerichtlichen Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
The Great Escape GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11. Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unzulässigen Bestimmung tritt eine solche zulässige Regelung, die der unzulässigen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt.